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Andreas Schwab (EVP/CDU): Der EU-Binnenmarkt muss in den Schlussspurt


Konzentration auf Umsetzung in der Praxis / EVP-Prioritäten Freizügigkeit und Digitaler Binnenmarkt / Plenardebatte im Europaparlament

Der grenzüberschreitende Binnenmarkt für Güter, Personen, Dienstleistungen und Kapital in der EU ist immer noch nicht vollständig umgesetzt. Die EU-Gesetzgebung sollte dabei die verbleibenden Hindernisse in der Praxis aufgreifen. Das sagte der binnenmarktpolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Andreas Schwab. "Der Binnenmarkt muss jetzt in einen langgezogenen Schlussspurt. Die Vorschläge des Single-Market-Act von Kommissar Barnier sind die richtigen. Mit einer zügigen Umsetzung müssen wir nun die Vorteile für die Verbraucher und Unternehmen nutzbar machen", so Schwab in der Plenardebatte zum Binnenmarkt.

Schwab stellte die Prioritäten der EVP-Fraktion vor. "Die weitere Stärkung der Freizügigkeit, der Einbezug des Online-Bereichs, die Stärkung des Binnenmarkts im Welthandel sowie eine bessere Aufsicht sind die Werkzeuge die wir brauchen. Mehr Auswahl und Wettbewerb auch grenzüberschreitend, diesen europäischen Mehrwert können und müssen alle Bürgerinnen und Bürger in Europa täglich neu erfahren."

"Bei den registrierten Berufen können wir anfangen. Da haben wir in Deutschland alle Chancen. Unsere hochqualifizierten Menschen können im EU-Ausland oft nicht ihre Dienstleistungen anbieten, weil es das entsprechende Berufsbild gar nicht gibt. Und bei der bereits rechtsgültigen Dienstleistungsrichtlinie werden nationale Märkte immer noch trickreich abgeschottet. Darunter leiden oft Handwerker, die im Nachbarland dadurch nur schwer an Aufträge kommen", sagte der CDU-Europaabgeordnete.

Im digitalen Bereich muss die bestehende Rechtszersplitterung aufgehoben werden. "Beim grenzüberschreitenden Einkaufen im Internet gibt es für die Verbraucher und die Unternehmen noch zu viele Hindernisse. Hier wird die EU-Verbraucherrechterichtlinie in Kürze Abhilfe schaffen. Für den Kernbestandteil Widerrufsrecht gibt es künftig eine EU-einheitliche Regelung. Bisher muss ein Unternehmen, das in allen 27 EU-Ländern verkaufen will, auch genauso viele Rechtsordnungen beachten. Für die Verbraucher bedeuten einheitliche Standards mehr Vertrauen und Rechtssicherheit", so Schwab.