Werner Langen (EVP/CDU): Für mehr Transparenz und Sicherheit am Derivatemarkt
Vorstellung des Berichtsentwurfs im Wirtschaftsausschuss / Für konsistente und europaweit einheitliche Regelungen
"Der Vorschlag der Kommission zur Regulierung des OTC-Derivatehandels und der Marktinfrastruktur für die Abwicklung von Derivategeschäften bringt mehr Transparenz und Sicherheit, bedarf aber einiger Veränderungen". Darauf hat der Berichterstatter im federführenden Wirtschaftsausschuss, Werner Langen hingewiesen. Verbesserungsbedarf am Kommissionsvorschlag sieht Langen z.B. bei zentralen Aspekten wie dem System der Kollegien bei der Zulassung von zentralen Gegenparteien (CCP), der Zusammenarbeit zwischen CCP und der Clearingverpflichtung für Nutzer von Derivaten im Unternehmenssektor.
Entscheidend für die Wirksamkeit dieser Regulierung wird die Stärkung der Rolle von ESMA sowie die enge Zusammenarbeit der nationalen Regulierungsbehörden sein. "Hier gilt es gemeinsam mit den anderen Fraktionen eine tragfähige Lösung zu dem von der Kommission vorgeschlagenen, unnötig komplizierten System der Kollegien zur finden", sagte der Berichterstatter. Die Möglichkeit der Interoperabilität zwischen zentralen Gegenparteien wird im Berichtsentwurf aufgrund der Gefahr neuer systemischer Risiken abgelehnt. Langen betonte aber in der Aussprache, dass eine ausdrückliche Beschränkung auf Kassapapiere unter Umständen verantwortbar sein könnte.
Die im Rat geführte Diskussion, den Anwendungsbereich der Verordnung auszudehnen von außerbörslich gehandelten Derivaten (OTC-Derivaten) auf alle Derivate, wurde im Wirtschaftsausschuss ebenfalls aufgegriffen. Die Mehrheit der Abgeordneten teilte die Auffassung des Berichterstatters, den Beschlüssen des G-20 Gipfels zu folgen und die Verordnung auf OTC-Derivate zu beschränken. Über diese Frage wird mit dem Rat verhandelt werden müssen. Weiterer Kernpunkt der Diskussion waren längere Übergangsfristen bei Eintreten der Clearingpflicht und mögliche Ausnahmen von der Pflicht zum Clearing von Derivatekontrakten über zentrale Gegenparteien, wie beispielsweise für Pensionsfonds. "Die Gewährung von Ausnahmen vom Geltungsbereich sollte grundsätzlich vorab eingehend geprüft werden, um den Regelungsgehalt der Verordnung nicht zu verwässern", so der Berichterstatter.
In der Frage der Zulassung von CCP aus Drittstaaten wird im Europäischen Parlament eine Lösung auf der Basis der gegenseitigen Anerkennung von Standards (Äquivalenz) angestrebt. Es soll sichergestellt werden, dass die Anforderungen für Drittstaaten CCP denen für in der EU zugelassene zentrale Gegenparteien entsprechen. Gegen eine Rückwirkung der Regelungen sprach sich der Berichterstatter im Bereich der Clearingpflicht aus. "Ein Backloading für das Clearing würde zu gravierenden rechtlichen und praktischen Problemen aufgrund der Nachbesicherung führen, eine nachträgliche Meldepflicht hingegen sollte geprüft werden, um vollständige Transparenz am Derivatemarkt sicherzustellen", so Langen.
Insgesamt ist der Berichterstatter in den kontrovers diskutierten Fragen kompromissbereit und bestrebt, gemeinsam mit den Schattenberichterstattern der anderen Fraktionen in den weiteren Beratungen konsistente und einheitliche Regulierungsvorschriften für den Derivatemarkt zu erarbeiten. Zweifel hingegen äußerte Langen am ehrgeizigen Zeitplan der Ungarischen Ratspräsidentschaft, im März eine politische Kompromisslösung im Rat zu verabschieden. "Das Parlament wird sich in Anbetracht der Komplexität der vorliegenden Regulierung von der Zeitplanung des Rates nicht zu voreiligen Beschlüssen und Kompromissen drängen lassen und wie geplant eine Verabschiedung des Berichts im Plenum vor der Sommerpause anstreben", so der Berichterstatter.


